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Ski Oberstdorf Kleinwalsertal 2024/2025
Skifahren

Ski Oberstdorf Kleinwalsertal 2024/2025

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Fewo Gaißle
Gaißle Schlafzimmer mit Südbalkon

Fewo Gaißle

Die Fewo "Gaißle" (Ziege) hat einen gemütlichen Wintergartenbalkon (zum Öffnen) nach Süden mit hinreißendem Panoramablick in die Oberstdorfer Bergwelt. Der Wohn- und Schlafraum ist getrennt. Auf Wunsch liefern wir euch täglich frische Brötchen. mehr weniger Info
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Ski Oberstdorf Kleinwalsertal 2024/2025 Preise Saisonbedingt
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Fewo Gäms
Gäms Schlafzimmer

Fewo Gäms

Die Fewo "Gäms" (Gämse) hat einen kuscheligen Wintergartenbalkon gegen Süden (läßt sich öffnen) mit wundervollem Blick auf die majestätische Oberstdorfer Bergwelt. Einfach zurücklehnen und den Alltag loslassen. Gerne bringen wir euch frische Semmeln. mehr weniger Info
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Fewo Khiele
Khiele Südbalkon

Fewo Khiele

Freut euch über die Ruhe aufm Land in der Fewo "Khiele" (kleine Kuh). Vom gemütlichen Süd-Wintergartenbalkon (zum Öffnen) habt ihr einen tollen Blick auf die Allgäuer Alpen. In der großzügigen Wohnküche lassen sich tolle Dinge zaubern! mehr weniger Info
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Ski Oberstdorf Kleinwalsertal 2024/2025 Preise Saisonbedingt
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Fewo Schtuibock
Schtuibock : Ostbalkon

Fewo Schtuibock

Einladend, gemütlich und viel Platz. Dürfen wir vorstellen? Unsere Ferienwohnung "Schtuibock" (Steinbock) . Zwei Wintergartenbalkone zum Öffnen mit Recamiere und Sessel und ein toller Bergblick. Auf Wunsch bringen wir euch frische Brötchen. mehr weniger Info
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Produkte Alpglück Ferienwohnungen 3 Produkte

Gaißle Schlafzimmer mit Südbalkon

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Allgemeine Buchungsbedingungen

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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